Beispiel-Mietvertrag
zwischen
Dr.-Ing. Klaus Kremer
Jakob-Pauls-Weg 7
26465 Langeoog
und
Mieter
für die Zeit vom >Anreise< bis >Abreise<.
Mietgegenstand
Ferienwohnung
Haus Jonathan
Erdgeschosswohnung / Obergeschosswohnung
Jakob-Pauls-Weg
26465 Langeoog
bestehend aus:
Wohn- und
Essraum mit LCD-Sat-TV und Hi-Fi, Küche, WC, Terrasse / Balkon
2 Schlafzimmer mit je 2 Schlafplätzen, Bad , WC
Die Ferienwohnung ist komplett eingerichtet und ausgestattet. Bettwäsche,
Hand- und Duschtücher werden gestellt. Der Mieter verpflichtet sich zur pfleglichen
Behandlung der Wohnung und der Ausstattung. Nach Beendigung des
Mietverhältnisses werden vom Vermieter oder dessen Beauftragten gemeinsam mit
dem Mieter die Vollzähligkeit des Inventars und der Zustand der Ferienwohnung überprüft. Für Verluste oder Beschädigungen
haftet der Mieter.
Mietkosten
Der Preis beträgt: EUR XXXX,-- inkl. MwSt.
14 Tage nach Erhalt dieser Buchungsbestätigung, frühestens jedoch 6 Monate vor
Antritt des Urlaubs, sind 30% des Gesamtbetrages als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag
muss spätestens 14 Tage vor Ankunft bei unserer Bank verbucht sein. Bei Buchungen
innerhalb von 14 Tagen vor Anreise, ist der gesamte Betrag sofort einzuzahlen. Ist der
Gesamtbetrag für den Aufenthalt nicht zum o.g. Zeitpunkt eingezahlt, kann die Ferienwohnung
anderweitig vermietet werden.
Die Wohnung wird für ____ Personen gemietet.
O Wir wünschen den Reinigungsservice durch den Vermieter für EUR XX,--
Hausordnung und Mietbedingungen
Belegung
Die Wohnung darf maximal mit 4 Personen belegt
werden (zzgl. 1 Kleinkind). Die Zahl der Gäste ist dem Vermieter vorher anzugeben. Wird
die Wohnung ohne Rücksprache mit einer größeren Zahl an Gästen belegt, kann der Vermieter
den Vertrag fristlos kündigen.
Ankunft / Abreise
Die Wohnung steht ab 17.00 Uhr am
Anreisetag bereit und die Ankunft muss bis 20.00 Uhr stattgefunden haben. Die
Wohnung muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr frei gemacht werden. An- und Abreisetag
gelten als ein Tag.
Inventar
Der Mietvertrag
umfasst alle oben
erwähnten Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Eventuelle Mängel oder Defekte
sind entweder direkt bei Ankunft oder sobald diese festgestellt werden, dem Vermieter
mitzuteilen. Während der Mietdauer ist der Mieter für das Inventar der Ferienwohnung
verantwortlich.
Reinigung
Der Mieter sorgt selbst für die tägliche
Reinigung. Die Ferienwohnung ist so zu hinterlassen wie vorgefunden.
Kurruhe
Im Interesse aller Bewohner ist die
allgemeine Kurruhezeit zu beachten und einzuhalten. Sie gilt von 13-15 und von 22-8 Uhr.
Das Spielen von Musikinstrumenten und -geräten ist in Langeoog nur in geschlossenen
Räumen gestattet. Wir bitten außerdem um gegenseitige Rücksichtnahme beim Betrieb von
Haushalts-, Rundfunk- und Fernsehgeräten.
Strom- und Wasserkosten
Die Strom- und Wasserkosten sind im
Mietpreis enthalten. Bitte bedenken Sie, dass diese Ressourcen (vor allem das Wasser) auf
Langeoog knapp sind und bemühen Sie sich im Interesse der Umwelt um einen sparsamen
Gebrauch.
Rauchen
Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus.
Haustiere
Haustierhaltung ist in der Ferienwohnung nicht möglich
Verlängerung
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur
mit Zustimmung des Vermieters möglich.
Rücktritt/Storno
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ist
er verpflichtet Ersatz zu suchen oder es werden folgende, vom Gesamtpreis errechnete,
Gebühren erhoben:
Bis 90 Tage vor Mietbeginn 30%
90 - 61 Tage vor Mietbeginn 50%
60 - 31 Tage vor Mietbeginn 75%
30. Tag vor Mietbeginn 100%
Erfolgt die Abreise vor Ende der Mietdauer, hat der Mieter keinen
Anspruch auf Rückerstattung.
Reklamationen
Eventuelle Reklamationen sind unverzüglich
dem Vermieter mitzuteilen. Reklamationen die erst nach Abreise vorgebracht werden, können
nicht bearbeitet werden, da dem Vermieter die Möglichkeit zur Behebung des Mangels
während des Aufenthaltes nicht gegeben wurde.
Gerichtsstand
Eventuelle Streitigkeiten bezüglich der
Anmietung, deren Voraussetzungen, Bedingungen, Folgen und Inhalt werden für beide
Parteien vom Gericht in Wittmund entschieden.
Höhere Gewalt
Der Vermieter haftet nicht, wenn die
Vermietung durch Ursachen, die außerhalb des Einflusses des Vermieters liegen, wie z.B.
Krieg, Aufruhr, andere Unruhen, Streik, Naturkatastrophen o.ä., verhindert wird:
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